10. Dezember 2021

Alarmanlagen

Hilfe bei mir wurde eingebrochen! – Was ist zutun?

Einbruch

Sie betreten Ihr Haus oder Gewerbe und es ist alles durchwühlt. Die Klamotten liegen auf dem Fußboden, Schränke durchwühlt, private Unterlagen aus den Ordnern gerissen. Das Objekt gleicht regelrecht einem Schlachtfeld. Doch was sollten Sie jetzt am besten tun? Wir erleben leider viel zu häufig, dass die Anschaffung einer Alarmanlage erst nach einem Einbruch getätigt wird. Nichtsdestotrotz ist das richtige Handeln im Einbruchsfall wichtig. Wir geben Ihnen eine Checkliste an die Hand, wie Sie nach einem Einbruch am besten handeln.

Bringen Sie sich in Sicherheit

Wenn Sie Ihr Haus mit offener Tür oder anderen Einbruchsspuren vorfinden, versuchen Sie nicht in Panik zu verfallen. Die Überforderung ist jedem Einbruchsopfer regelrecht ins Gesicht geschrieben. Doch als oberstes Gebot gilt es ruhig zu bleiben. Bringen Sie sich in Sicherheit. Nehmen Sie genug Abstand und gehen Sie am besten aufs Nachbargrundstück.

Rufen Sie die Polizei

Bevor Sie selbst den Helden spielen, rufen Sie unmittelbar die Polizei (110). Der Einbrecher kann sich noch im Haus befinden. Dementsprechend sollten Sie kein unnötiges Risiko eingehen. 

Beim Anruf bei der Polizei schildern Sie zunächst die W-Fragen: 

  • Wer ruft an?
  • Wo befinden Sie sich?
  • Was ist passiert?
  • Ggf. Wann ist der Einbruch passiert?
  • Ggf. Warum ist es passiert? 

Während Sie mit Sicherheitsabstand auf die Polizei warten, beobachten Sie das Geschehen um Ihr Grundstück. Falls der Fluchtwagen in Sicht ist, notieren Sie sich das Kennzeichen. Doch behalten Sie immer im Hinterkopf, dass Sie kein unnötiges Risiko eingehen sollten. Ihre Sicherheit geht bei einem Einbruch vor. Kein materielles Gut steht vor psychischen Traumata durch einen Einbruchsdelikt.

Betreten Sie das Haus erst, wenn die Polizei Ihnen den Zutritt gewährt. Schließlich räumen Sie nichts auf, bevor die Kriminalpolizei oder Spurensicherung den Tatort nicht komplett gesichert hat.  

Erstellen Sie eine Stehlgutliste

Wenn Ihnen der Zutritt von der Polizei gewährt wurde, dann sind Sie an der Reihe. Fotografieren Sie alle Beweise. Zu Beginn schauen Sie mit der Polizei, von wo aus sich der Einbrecher Zugang zu Ihrem Objekt verschafft hat. Beliebte Einstiegsmöglichkeiten für Einbrecher sind offene Fenster, Terrassen- und Balkontüren. Darüber hinaus gilt es zu schauen, ob umliegende Gegenstände wie Mülltonnen oder Leitern den Zugang zum Objekt erleichtert haben. 

Ist der Tathergang rekonstruiert, gilt es sich einen Überblick über die gestohlenen Dinge zu verschaffen. Fangen Sie in einem Raum an und arbeiten sich schrittweise nach vorne. Bedenken Sie, dass Sie niemand drängt dies sofort zutun. Schließlich können Sie Angehörige um Hilfe bitten.

Türen und Fenster

Zunächst ist für die Dokumentation der Beweislage hilfreich zu überprüfen, ob Schlüssel entwendet wurden. Sollte dies der Fall sein, rufen Sie umgehend einen Schlüsseldienst, der Ihnen ein neues Schloss einbaut. Das Gleiche gilt für eingeschlagene Fensterscheiben. Um in Zukunft dem Einschlagen von Fensterscheiben präventiv entgegenzuwirken, eignen sich Sicherheitsfenster. Besser noch, eine Außensirene: Sie schlägt Alarm, sobald der Einbrecher erkannt wird. 

Debit- und Kreditkarten

Anschließend überprüfen Sie ob Debit- und Kreditkarten sowie Sparbücher geklaut wurden. Auch hier ist sofortiges Handeln notwendig. Informieren Sie umgehend Ihr Bankinstitut und lassen Ihre Karten sperren. Um Ihre EC-Karte sperren zu lassen, können Sie alternativ auch den telefonischen Sperr-Notruf unter: 116 116 anrufen. 

Pässe und Ausweise

Gleiches gilt für Ausweise. Im Falle dessen, dass der Einbrecher Ihre Geldbörse mit Ausweisen mitgenommen hat, ist Anzeige bei der Polizei zu leisten. Zudem melden Sie den Verlust bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro. Haben Sie eine Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, dann informieren Sie den Sperr-Notruf unter der Telefonnummer: 116 116. Wichtig ist, dass Sie bei dem Anruf Ihr Sperrkennwort mitteilen. Dieses finden Sie unter dem Kennwort in Ihrem PIN-Brief. 

Technische Geräte und Schmuck

Ein weiteres beliebtes Diebesgut sind technische Geräte, wie Handys, Tablets und Notebooks. Aber auch Schmuck wird gerne von Langfingern mitgenommen. Erstellen Sie eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen mit Wiederbeschaffungswert. Sammeln Sie Kaufbelege und Fotos der Gegenstände. Anschließend geben Sie eine Kopie der Liste an die Polizei.  

Den Einbruch zur Anzeige bringen

Nachdem Sie eine Liste mit den entwendeten Gegenständen erstellt haben, bringen Sie den Einbruch zur Anzeige. Die Strafanzeige wird nicht automatisch gestellt, nachdem die Polizei informiert wurde. Oftmals müssen Sie hierzu noch einmal aufs Polizeipräsidium und dort den Tathergang schildern. Ganz wichtig ist, dass Sie sich das Aktenzeichen der Strafanzeige geben lassen, da Sie dies später für Ihre Hausratversicherung benötigen. 

Kontaktieren Sie Ihre Versicherung

Hausratversicherung

Selbstverständlich wollen Sie die gestohlenen Dinge ersetzt bekommen. Sie fragen sich, was die Versicherung bei einem Einbruch zahlt? Bei einem Einbruch zahlt grundsätzlich die Hausratversicherung den Neuwert der gestohlenen Gegenstände. Das bedeutet im Umkehrschluss, Sie bekommen den gleichen Geldwert, der nötig wäre, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften wiederzubeschaffen. Sie schicken also die Stehlgutliste und das Aktenzeichen der Strafanzeige an Ihre Hausratversicherung. 

Sollte bei dem Einbruch auch Bargeld entwendet werden, zahlt die Versicherung oftmals eine Entschädigungsobergrenze. Das bedeutet, es wird nur ein bestimmter Betrag zurückgezahlt. Hierzu lohnt es sich in den Versicherungstarif zu schauen. Darüber hinaus gibt der Versicherungstarif auch Aufschluss darüber, ob weitere Kosten die durch den Einbruch entstanden sind, übernommen werden. Dies sind zum Beispiel Aufräum-, oder Reparaturkosten. 

Gebäudeversicherung

Vergessen Sie nicht Ihre Gebäudeversicherung zu kontaktieren. Eingeschlagene Fensterscheiben oder aufgebrochene Türen werden in der Regel von Ihrer Versicherung übernommen. Auch hier benötigen Sie das Aktenzeichen der Strafanzeigen, um den Schaden geltend zu machen. 

Präventive Maßnahmen zum Einbruchschutz

Um nicht Gefahr zu laufen, Opfer eines zweiten Einbruchs zu werden, ergreifen Sie Maßnahmen zum Einbruchschutz. Folgende Maßnahmen sollten Sie unabhängig davon ob Sie bereits Opfer eines Einbruchs sind oder nicht, ergreifen: 

  • Hausrat fotografieren
  • IMEI Nummer des Handys notieren
  • Kaufbelege sammeln 
  • Einbruchschutz 

Den letzten Punkt halten wir mit Abstand für den wichtigsten. Der Einbruchschutz gibt Ihnen nicht nur ein sicheres Gefühl, er schützt auch Ihr Eigenheim oder Gewerbe vor Diebstählen. Den Einbruch können Sie bereits verhindern, bevor er passiert. Präventive Alarmsicherung von Außen ist dazu ein probates Mittel. Lassen Sie Ihre Sicherheit unsere Sorge sein. 

Zusammenfassung

Wichtig ist, dass Sie im Falle eines Einbruchs ruhig bleiben und sich nicht selbst gefährden. Unsere To-Do-Liste fasst noch einmal alle relevanten Maßnahmen für Sie zusammen.

Was tun bei Einbruch?

Beitragsbild: ©iStock